Mit unserem Fahrdienst helfen wir Menschen mit einer dauerhaften oder vorübergehenden körperlichen Beeinträchtigung mobil zu sein. Wir holen Sie zu Hause ab, unterstützen Sie beim Ein –und Aussteigen und betreuen Sie falls gewünscht am Zielort (z. B. Arztbesuch, Besuch bei Bekannten und Freunden).
Mit unserem Fahrdienst helfen wir Menschen mit einer dauerhaften oder vorübergehenden körperlichen Beeinträchtigung mobil zu sein. Wir holen Sie zu Hause ab, unterstützen Sie beim Ein –und Aussteigen und betreuen Sie falls gewünscht am Zielort (z. B. Arztbesuch, Besuch bei Bekannten und Freunden).
Das Rollstuhlfahrzeug ermöglicht Ihnen ein praktisches und bequemes Reisen, ohne mühsames Umsetzen und Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl. Unser Fahrdienst erleichtert Ihnen den Alltag und lässt Sie wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Je nach persönlicher Situation können die Fahrkosten durch die Krankenkasse übernommen werden. Lassen Sie sich vorab die Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein) von Ihrer Krankenkasse genehmigen. Der Fahrdienst wird zuzüglich einer Grundgebühr kilometergenau abgerechnet.
Grundgebühr für Fahrten bis 7 km (PKW)
11,11 Euro
Grundgebühr für Fahrten bis 7 km (Rollstuhlfahrzeug)
20,67 €
Kilometerpreis ab dem 8. Kilometer
1,10 €
Für die Wartezeit berechnen wir für jede angefangene Viertelstunde
7,50 €
Falls eine Begleitung gewünscht ist, beginnt die Berechnung ab der 1. Minute. Sollte dies nicht der Fall sein, ab der 16. Minute.
Eine vom Arzt verordnete Krankenfahrt kann von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Hierzu benötigen wir eine korrekt ausgestellte „Verordnung einer Krankenbeförderung“ sowie die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse. Fahrten ohne eine Verordnung und von der Krankenkasse nicht genehmigte Krankenbeförderungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.